im Entwurf der Europäischen Verfassung

En résumé (grâce à un LLM libre auto-hébergé)

  • Der Entwurf der Europäischen Verfassung vom Mai 2005 enthält einen Artikel über den Schutz der Privat- und Familienleben.
  • Er besagt, dass jede Person das Recht auf Achtung ihres Privatlebens, ihres Haushalts und ihrer Kommunikation hat.
  • Öffentliche Eingriffe in diese Rechte sind nur zulässig, wenn sie durch Gesetz geregelt sind und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind.

im Entwurf der Europäischen Verfassung

Im Entwurf der Europäischen Verfassung

Mai 2005

Seite 172:

Artikel 7 – Achtung des Privatlebens und der Familie:

Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung seines Privatlebens, seiner Familie, seines Haushalts und seiner Kommunikation.

Darunter:

„2. Eine Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur zulässig, wenn sie durch Gesetz geregelt ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung, das wirtschaftliche Wohlergehen des Landes, den Schutz der Ordnung und die Verhütung von Straftaten, den Schutz der Gesundheit und der Moral (???), oder den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer (!!!???).“

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